Seit dem 31.12.2018 lösen sie die frühere Röntgenverordnung (RöV) ab und setzen die EU-Richtlinie 2013/59/Euratom um. Sie regeln Erfassung, Optimierung, Aufzeichnungspflichten und die Rolle der Strahlenschutzbeauftragten.
Das ist Ihre unmittelbare Rechtsgrundlage. Referenzen auf die RöV in älteren Unterlagen und Ausschreibungstexten sind seit 2019 überholt.