Teleradiologie · WEBstudio

Teleradiologie-Software: Facharztbefundung in Echtzeit — an jedem Standort

Nachts kein Radiologe im Haus, ein Standort ohne eigenen Facharzt, Verbünde mit knapper Befundkapazität: WEBstudio bringt die Befundung dorthin, wo der Radiologe gerade ist — verlustfrei und nach DIN 6868-159.

  • IHE-konform
  • Klasse IIb (MDR)
  • 24/7 Service Desk
  • 01Abnahme nach DIN 6868-159
  • 02Verlustfreie, diagnostische Bildqualität
  • 03Daten bleiben in Ihrer Einrichtung
Warum WEBstudio

Drei Gründe.

01

Befunden, wo der Facharzt ist

Untersuchungen sind jederzeit und von jedem Ort abrufbar — an der abgenommenen Workstation für die Primärbefundung, mobil für Bereitschaft und Konsil.

02

Echtzeit im Team

Mehrere Radiologen arbeiten gleichzeitig an derselben Untersuchung. Auftrag, Status und Befund laufen direkt im RIS-Workflow, die Bilder kommen aus dem PACS.

03

Sichere Übertragung

Patientendaten bleiben in Ihrer Infrastruktur und werden verschlüsselt an den befundenden Radiologen übertragen. Das wahrt die Datenhoheit und unterstützt die DSGVO-Einhaltung.

Rechtsrahmen

DIN 6868-159 und Strahlenschutz — erklärt

DIN 6868-159 Abnahme- und Konstanzprüfung an Teleradiologie-Einrichtungen

Die Norm regelt die Qualitätssicherung der gesamten Übertragungskette — von der Bildquelle über die Übertragung bis zur Befundungsworkstation. Sie verlangt eine Abnahmeprüfung und regelmäßige Konstanzprüfungen.

Was das für Sie bedeutet

Teleradiologisch befundet werden darf erst, wenn die Einrichtung nach DIN 6868-159 abgenommen ist. Wir liefern die konforme Technik — und übernehmen die Abnahme als eigene Leistung.

StrlSchG / StrlSchV Strahlenschutzgesetz / Strahlenschutzverordnung

Der rechtliche Rahmen für den Einsatz ionisierender Strahlung — inklusive der Voraussetzungen für teleradiologische Befundung, etwa Erreichbarkeit des Teleradiologen und Genehmigungspflicht.

Was das für Sie bedeutet

Teleradiologie ist genehmigungspflichtig und an personelle wie technische Auflagen gebunden. Wir liefern die Technik, die diese Auflagen erfüllt, und dokumentieren sie für die Behörde.

Quelle: StrlSchG — Gesetze im Internet
Erst Beratung. Dann Entscheidung.

In drei Schritten zur Teleradiologie

  1. 01

    Workflow-Check

    Wir nehmen auf, wann und wo heute Befundkapazität fehlt — Dienste, Standorte, Netzanbindung — und klären, was die DIN 6868-159 für Ihre Übertragungskette verlangt.

  2. 02

    Anbindung & Abnahme

    WEBstudio wird an RIS und PACS angebunden, die Befundungsworkstations werden eingerichtet und nach DIN 6868-159 abgenommen — im Testbetrieb, bevor der erste Dienst darüber läuft.

  3. 03

    Echtstart & Betreuung

    Schulung der Dienste, Echtstart, Konstanzprüfungen im Turnus — auf Wunsch mit 24/7 Service Desk und Monitoring aus unseren Managed IT Services.

FAQ

Häufige Fragen zur Teleradiologie

Kurz beantwortet — was Radiologie, Strahlenschutz und IT-Leitung am häufigsten fragen.

Was ist Teleradiologie?

Teleradiologie ist die radiologische Befundung über räumliche Distanz: Bilddaten werden verlustfrei an einen Radiologen an einem anderen Ort übertragen, der die Untersuchung in Echtzeit beurteilt. In Deutschland ist sie im Strahlenschutzgesetz geregelt, die technischen Anforderungen legt die DIN 6868-159 fest.

Was fordert die DIN 6868-159?

Die DIN 6868-159 regelt die Abnahme- und Konstanzprüfung von Teleradiologie-Einrichtungen. Sie stellt sicher, dass die gesamte Kette — Bildquelle, Übertragung und Befundungsworkstation — diagnostische Qualität liefert. Erst nach erfolgreicher Abnahme darf teleradiologisch befundet werden.

Welche Bildqualität und Latenz sind möglich?

WEBstudio überträgt verlustfrei in diagnostischer Qualität. Die Primärbefundung erfolgt an der nach DIN 6868-159 abgenommenen Workstation; mobile Geräte dienen Bereitschafts- und Konsilzwecken. Die Echtzeit-Architektur erlaubt die gemeinsame Befundung mehrerer Radiologen — die konkrete Performance hängt von der Netzanbindung ab.

Wo liegen die Patientendaten und wie ist der Datenschutz?

Bei WEBstudio verbleiben die Patientendaten in Ihrer Infrastruktur; die Übertragung an den befundenden Radiologen erfolgt verschlüsselt und kontrolliert. Das wahrt die Datenhoheit und unterstützt die Einhaltung der DSGVO.

Brauche ich eine Abnahme für die Teleradiologie?

Ja. Vor dem Betrieb ist eine Abnahmeprüfung nach DIN 6868-159 erforderlich, danach folgen regelmäßige Konstanzprüfungen. Diese Abnahmen führen wir als eigene Leistung durch und erstellen die behördlich verwertbare Dokumentation.

Was kostet eine Teleradiologie-Lösung?

Die Kosten richten sich nach Standortzahl, Nutzern, Integrationsumfang und danach, ob die DIN-6868-159-Abnahme enthalten ist. Wir kalkulieren nach Analyse Ihres Netzwerks individuell — inklusive der erforderlichen Abnahme- und Konstanzprüfungen.

Fachlich geprüft: Strahlenschutz & Teleradiologie (DIN 6868-159) Stand: 2026-08 Quellen: DIN 6868-159, StrlSchG/StrlSchV, DSGVO

Normen (DIN, StrlSchG/StrlSchV, MDR, IHE) ändern sich — bei konkreten Projekten prüfen wir den aktuellen Stand. Bei Fragen erreichen Sie uns direkt — telefonisch oder per E-Mail.

Nächster Schritt

Sprechen wir über Ihre Teleradiologie

30 Minuten, online, unverbindlich — wir klären Dienste, Standorte und Abnahme, bevor wir empfehlen.

+49 3586 390 500 mail@easequence.de