Die Norm regelt die Qualitätssicherung der gesamten Übertragungskette — von der Bildquelle über die Übertragung bis zur Befundungsworkstation. Sie verlangt eine Abnahmeprüfung und regelmäßige Konstanzprüfungen.
Teleradiologisch befundet werden darf erst, wenn die Einrichtung nach DIN 6868-159 abgenommen ist. Wir liefern die konforme Technik — und übernehmen die Abnahme als eigene Leistung.