Compliance

KHZG-Fördermittel für Krankenhaus-IT nutzen

Redaktion easequence — Fachbereich Radiologie-IT Veröffentlicht: Aktualisiert: Fachliche Prüfung: Projektingenieur Radiologie-IT (Freigabe ausstehend)

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hat die größte Digitalisierungsförderung ausgelöst, die deutsche Krankenhäuser je erhalten haben. Die Phase der Antragstellung ist vorbei — die eigentliche Arbeit hat damit erst begonnen: Projekte müssen umgesetzt, Muss-Kriterien erfüllt, Mittel abgerufen und Nachweise geführt werden. Und mit der Abschlagsregelung im Krankenhausentgeltgesetz hat der Gesetzgeber der Digitalisierung einen finanziellen Nachdruck verliehen. Dieser Beitrag ordnet, was das KHZG fördert, wo Krankenhäuser heute stehen und worauf es in der Umsetzungsphase ankommt.

Was ist das KHZG?

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist ein Bundesgesetz von Oktober 2020, mit dem der Bund über den Krankenhauszukunftsfonds 3 Milliarden Euro für die Digitalisierung und IT-Sicherheit von Krankenhäusern bereitgestellt hat; zusammen mit der Ko-Finanzierung durch Länder und Krankenhausträger ergibt sich ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro. Gefördert werden Vorhaben entlang von elf definierten Fördertatbeständen — von Patientenportalen über digitale Dokumentation bis zur IT-Sicherheit. Die Abwicklung läuft über die Bundesländer und das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS); die Einzelheiten regelt die Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV).

Die elf Fördertatbestände im Überblick

Die förderfähigen Vorhaben sind in § 19 KHSFV abschließend beschrieben:

Nr.FördertatbestandKern des Vorhabens
1NotaufnahmeAnpassung der technischen und informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme
2PatientenportaleDigitales Aufnahme-, Behandlungs- und Entlassmanagement für Patienten
3Digitale DokumentationDigitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
4EntscheidungsunterstützungKlinische Entscheidungsunterstützungssysteme
5MedikationsmanagementDigitales Medikationsmanagement zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit
6LeistungsanforderungDigitaler Leistungsanforderungsprozess (z. B. Radiologie- und Laboranforderungen)
7Leistungsabstimmung / CloudAbstimmung des Leistungsangebots mehrerer Krankenhäuser, Cloud-Computing-Systeme
8VersorgungsnachweisOnline-basiertes Versorgungsnachweissystem für Betten
9TelemedizinTelemedizinische Netzwerkstrukturen und sektorenübergreifende Versorgung
10IT-SicherheitMaßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit
11PatientenzimmerAnpassung von Patientenzimmern an besondere Behandlungsformen

Zwei Querschnittsregeln prägen alle Vorhaben:

  • 15-Prozent-Regel: Mindestens 15 Prozent der beantragten Fördermittel müssen für Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit eingesetzt werden. IT-Sicherheit ist damit kein optionales Beiwerk, sondern fester Bestandteil jedes Förderprojekts.
  • Muss-Kriterien: Für die Fördertatbestände sind verbindliche Anforderungen definiert — darunter Vorgaben zur Interoperabilität (etwa die Nutzung internationaler Standards für den Datenaustausch). Ein Projekt gilt erst dann als förderkonform umgesetzt, wenn diese Kriterien erfüllt sind.

Wo stehen Krankenhäuser heute?

Die Antragsphase ist abgeschlossen: Die Länder mussten ihre Förderanträge bis Ende 2021 beim BAS einreichen; neue KHZG-Anträge sind seither nicht mehr möglich. Der Schwerpunkt hat sich damit verschoben — von der Beantragung zur Umsetzung und Nachweisführung:

  • Projektumsetzung: Viele Häuser stecken mitten in der Einführung von Portalen, Dokumentationssystemen und Sicherheitsmaßnahmen — oft in mehreren Fördertatbeständen parallel, mit entsprechendem Projekt- und Ressourcendruck.
  • Nachweisführung: Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel und die Erfüllung der Muss-Kriterien müssen gegenüber den zuständigen Stellen belegt werden. Eine saubere, laufend gepflegte Projekt- und Verwendungsdokumentation ist dafür die Grundlage — nachträgliche Rekonstruktion ist teuer und fehleranfällig.
  • Reifegradmessung: Der digitale Reifegrad der geförderten Krankenhäuser wird begleitend evaluiert (DigitalRadar). Die Ergebnisse machen Fortschritt und Lücken sichtbar.
  • Betrieb nach der Förderung: Das KHZG fördert die Einführung — nicht den Dauerbetrieb. Lizenzen, Wartung, Support und Personal für die neuen Systeme müssen dauerhaft im Wirtschaftsplan abgebildet werden. Diese Folgekosten werden in der Projektplanung regelmäßig unterschätzt.

Abschläge nach § 5 Abs. 3h KHEntgG: der finanzielle Nachdruck

Der Gesetzgeber hat die Digitalisierungspflicht mit einer Sanktionsregelung unterlegt: Nach § 5 Abs. 3h Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) sind ab dem 1. Januar 2025 Abschläge von bis zu 2 Prozent des Rechnungsbetrags je voll- und teilstationärem Fall vorgesehen, wenn ein Krankenhaus nicht über die in den Fördertatbeständen 2 bis 6 genannten digitalen Dienste verfügt. Die nähere Ausgestaltung — insbesondere Höhe und Nachweisverfahren — obliegt den Vertragsparteien auf Bundesebene.

Für die Praxis heißt das: Die Abschlagsregelung betrifft nicht nur KHZG-geförderte Häuser, sondern knüpft an das Vorhandensein der digitalen Dienste an. Krankenhäuser sollten den eigenen Stand bei Patientenportalen, digitaler Dokumentation, Entscheidungsunterstützung, Medikationsmanagement und Leistungsanforderung nüchtern bewerten und Lücken priorisiert schließen. Da sich Detailfragen der Umsetzung weiterentwickeln, empfiehlt sich für konkrete Budget- und Rechtsfragen die Prüfung des jeweils aktuellen Stands.

Worauf es in der Umsetzungsphase ankommt

1. Muss-Kriterien und Interoperabilität ernst nehmen

Ein Patientenportal, das keine standardkonformen Schnittstellen bedient, erfüllt die Förderanforderungen nicht — und bleibt zudem eine Insellösung. Internationale Standards (HL7 FHIR, DICOM) und IHE-Profile sollten bei jeder KHZG-Beschaffung Prüfkriterium sein, nicht Fußnote. Das zahlt doppelt ein: in die Förderkonformität und in die langfristige Systemlandschaft.

2. Verwendungsnachweis von Anfang an mitführen

Wer Rechnungen, Leistungsnachweise, Abnahmeprotokolle und die Erfüllung der Muss-Kriterien projektbegleitend dokumentiert, hat beim Nachweis keine Rekonstruktionsarbeit. Bewährt hat sich eine zentrale Nachweisakte je Fördertatbestand mit klarer Verantwortlichkeit.

3. IT-Sicherheit als Daueraufgabe verankern

Die 15-Prozent-Regel endet mit dem Projekt — die Bedrohungslage nicht. Geförderte Sicherheitsmaßnahmen (Netzsegmentierung, Monitoring, Notfallkonzepte) entfalten ihren Wert nur, wenn sie betrieben, getestet und fortgeschrieben werden. Kliniken, die als kritische Infrastruktur gelten, haben ohnehin fortlaufende Nachweispflichten.

4. Folgekosten und Betriebsmodell klären

Jedes eingeführte System braucht einen Betriebsverantwortlichen, Wartungsverträge und ein realistisches Budget für den Dauerbetrieb. Wo die eigene IT an Kapazitätsgrenzen stößt, sind Managed-Services-Modelle eine Option, um die neuen Systeme dauerhaft stabil zu halten.

5. Projekte priorisieren statt parallelisieren

Häuser mit mehreren bewilligten Fördertatbeständen unterschätzen häufig die gegenseitigen Abhängigkeiten — Portale brauchen Stammdatenqualität, Entscheidungsunterstützung braucht strukturierte Dokumentation. Eine ehrliche Priorisierung entlang der Abhängigkeiten ist wirksamer als fünf halbfertige Projekte.

Häufige Fragen

Können noch neue KHZG-Anträge gestellt werden?

Nein. Die Frist für die Einreichung der Förderanträge der Länder beim Bundesamt für Soziale Sicherung ist Ende 2021 abgelaufen. Aktuell geht es um die Umsetzung bewilligter Vorhaben, den Mittelabruf und die Nachweisführung. Ob und in welcher Form Anschlussförderungen kommen, ist Gegenstand der laufenden gesundheitspolitischen Diskussion.

Betrifft die Abschlagsregelung auch Krankenhäuser ohne KHZG-Förderung?

Die Regelung in § 5 Abs. 3h KHEntgG knüpft an das Nichtvorhandensein bestimmter digitaler Dienste (Fördertatbestände 2 bis 6) an — nicht daran, ob dafür Fördermittel bezogen wurden. Auch nicht geförderte Häuser sollten ihren Digitalisierungsstand daher an diesen Diensten messen. Für die konkrete Anwendung im Einzelfall empfiehlt sich die Prüfung des aktuellen Stands der Vereinbarungen.

Was gehört in die Nachweisführung?

Im Kern: die zweckentsprechende Mittelverwendung (Rechnungen, Leistungsnachweise), die Erfüllung der Muss-Kriterien des jeweiligen Fördertatbestands (Funktionsnachweise, Abnahmen, Schnittstellenbelege) und die Einhaltung der 15-Prozent-Regel für Informationssicherheit. Maßgeblich sind die Vorgaben des jeweiligen Landes und des BAS.

Was ist der DigitalRadar?

Der DigitalRadar ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Evaluierung des digitalen Reifegrads der Krankenhäuser im Zuge des KHZG. Die teilnehmenden Häuser durchlaufen eine strukturierte Selbstbewertung entlang definierter Dimensionen (u. a. klinische Prozesse, Informationsaustausch, IT-Sicherheit); die Wiederholungsmessung macht sichtbar, wie sich der Reifegrad durch die geförderten Projekte entwickelt. Für Krankenhäuser ist das Ergebnis doppelt nützlich — als externer Vergleichsmaßstab und als interne Priorisierungshilfe für die nächsten Digitalisierungsschritte.

Fazit

Das KHZG hat die Digitalisierung der Krankenhäuser finanziert — entschieden wird ihr Erfolg jetzt, in der Umsetzung: durch förderkonforme, interoperable Systeme, belastbare Nachweise und ein tragfähiges Betriebsmodell nach Projektende. Die Abschlagsregelung im KHEntgG macht deutlich, dass digitale Basisdienste keine Kür mehr sind, sondern Erwartung des Gesetzgebers.

Wenn Sie Umsetzung, Nachweisführung oder die Zeit nach der Förderung strukturieren wollen: Das eHealth Consulting von easequence begleitet Krankenhäuser von der IST-Analyse bis zum stabilen Betrieb. Für einzelne Fördertatbestände liefern die RadioWeb-Portale (Patientenportale) und die Leistungen zur IT Security passende Bausteine.

Stand: 10. August 2026. Normen und Rechtslage ändern sich — bitte prüfen Sie für konkrete Projekte den jeweils aktuellen Stand. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Fachlich geprüft: Projektingenieur Radiologie-IT (Freigabe ausstehend) Stand: 2026-08 Quellen: Bundesministerium für Gesundheit — Krankenhauszukunftsgesetz, Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) — gesetze-im-internet.de, Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) — gesetze-im-internet.de, Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)

Normen (DIN, StrlSchG/StrlSchV, MDR, IHE) ändern sich — bei konkreten Projekten prüfen wir den aktuellen Stand. Bei Fragen erreichen Sie uns direkt — telefonisch oder per E-Mail.

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