RadioWeb · Patientenaufklärung

Digitale Patientenaufklärung: ausgefüllt und unterschrieben, bevor der Termin beginnt

Aufklärungsbögen am Tresen, unleserliche Anamnesen, Nachfragen kurz vor der Untersuchung. Die digitale Patientenaufklärung wird aus Ihrem RIS getriggert und schickt den passenden Bogen auf das Telefon des Patienten - zu Hause auf der Couch oder im Wartezimmer. Unterschrieben fließt er zurück in die Patientenakte.

  • 01Aus dem RIS getriggert - oder stand-alone
  • 02Im Browser des Patienten, ohne App
  • 03Unterschrieben zurück in die Patientenakte
Kurz erklärt

Was ist digitale Patientenaufklärung?

Digitale Patientenaufklärung bedeutet, dass Patientinnen und Patienten den Aufklärungs- und Anamnesebogen zur anstehenden Untersuchung digital erhalten, ihn am eigenen Smartphone ausfüllen und elektronisch unterschreiben. Der fertige Bogen wird als PDF in die Patientenakte übernommen. Das ärztliche Aufklärungsgespräch ersetzt das nicht - es bereitet es vor und dokumentiert es.

Der Unterschied zu einem Formular, das der Patient von sich aus öffnet: Die digitale Patientenaufklärung wird aus dem RIS getriggert. Sobald der Termin steht, übergibt das RIS Stammdaten und Untersuchungscode - und die Plattform stellt genau den Bogen bereit, der zu dieser Untersuchung gehört.

Ausgefüllt wird auf dem eigenen Telefon, ohne App-Installation: in der Praxis vor Ort oder zu Hause auf der Couch. Unterschrieben geht der Bogen automatisch den Weg zurück in die Patientenakte im RIS.

Warum digitale Aufklärung

Drei Gründe.

01

Der richtige Bogen, automatisch

Aus dem RIS kommen Stammdaten und Untersuchungscode. Anhand des Codes - etwa „MRT Knie mit Kontrastmittel" - erkennt die Plattform, welcher Aufklärungs- und Anamnesebogen bereitgestellt werden muss. Niemand sucht, niemand legt den falschen vor.

02

Ausgefüllt, bevor es eng wird

Der Patient erhält nach der Terminbuchung einen persönlichen Link und füllt die Dokumente auf dem eigenen Telefon aus - ohne App-Installation, ohne Benutzerkonto. Wer das nicht mag, nutzt im Wartezimmer den QR-Code am Praxistablet.

03

Unterschrieben zurück in die Akte

Der signierte Bogen wird zu einem PDF mit digitalem Zeitstempel und landet ohne manuelles Zutun im richtigen Eintrag der Patientenakte - abtippen, einscannen und Abheften entfallen.

Der Ablauf

Vom Termin im RIS bis zum PDF in der Akte.

Vier Stationen, ein durchgehender Weg - ohne dass jemand am Empfang etwas abtippt, einscannt oder abheftet.

  1. 01

    Trigger aus dem RIS

    Sobald ein Termin im RIS eingetragen oder auf „Ankunft" gesetzt wird, stößt das RIS eine Nachricht an die Plattform an - per HL7 (ADT für Stammdaten, ORM für den Untersuchungsauftrag) oder bei lokalen Installationen über eine klassische GDT-Schnittstelle.

  2. 02

    Einladung an den Patienten

    Die Plattform erzeugt einen individuellen, verschlüsselten Link und sendet ihn per SMS oder E-Mail. Für den Empfang vor Ort steht stattdessen ein QR-Code für das praxiseigene Wartezimmer-Tablet bereit.

  3. 03

    Ausfüllen und unterschreiben

    Der Patient beantwortet die Fragen plattformunabhängig im Browser seines Geräts - auf Wunsch in Leichter Sprache oder in einer Fremdsprache - und unterschreibt digital. Die Verarbeitung läuft in einer DSGVO-konform ausgelegten Cloud mit Serverstandort Deutschland.

  4. 04

    Rückweg in die Patientenakte

    Der ausgefüllte Bogen wird in ein PDF mit digitalem Zeitstempel konvertiert und per HL7-MDM-Nachricht oder über FHIR/REST zurück an das RIS gesendet. Dort liegt er im richtigen Eintrag - bereit für das Gespräch und für die Befundung.

Bögen & Sprachen

Ihre Bögen - in der Sprache, die ankommt

Die Plattform funktioniert mit beiden Varianten: Sie können sowohl Ihre eigenen Bögen nutzen als auch lizenzierte Aufklärungsbögen einbinden.

Ihre Bögen

  • Eigene Vorlagen nutzen Die Aufklärungs- und Anamnesebögen, mit denen Ihr Haus heute arbeitet, werden digital abgebildet - inklusive hauseigener Zusatzformulare und Einwilligungen.
  • Lizenzierte Bögen einbinden Alternativ binden Sie lizenzierte Aufklärungsbögen ein und nutzen deren Pflege- und Aktualisierungsdienst. Beide Varianten laufen auf derselben Plattform, auch nebeneinander.

Verständlich für alle

  • Leichte Sprache Inhalte lassen sich in Leichter Sprache ausspielen - für Patientinnen und Patienten, denen der Standardbogen zu viel Text ist.
  • Fremdsprachen Aufklärung und Anamnese können übersetzt ausgespielt werden, damit die Sprache nicht zwischen Patient und Untersuchung steht.
  • Ohne App, ohne Konto Der Link öffnet sich im Browser jedes Smartphones. Keine Installation, keine Registrierung - das senkt die Hürde gerade bei älteren Patienten.
  • Oder am Praxistablet Wer den Link nicht nutzt, füllt denselben Bogen im Wartezimmer per QR-Code am Tablet aus. Gleicher Vorgang, gleiches Ergebnis in der Akte.
Sauber abgegrenzt

Online-Rezeption oder Patientenaufklärung?

Beide Bausteine arbeiten vor dem Termin - aber an unterschiedlichen Aufgaben. In der Praxis laufen sie nebeneinander und ergänzen sich.

Online-Rezeption: der Informationsaustausch

  • Wofür Terminvereinbarung, Stammdaten, Aufnahmeformulare und Vorbefunde - der organisatorische Austausch zwischen Praxis und Patient vor dem Besuch.
  • Wer löst aus Der Patient selbst: Er öffnet den Anmeldelink aus Terminbestätigung oder Website und erledigt die Anmeldung.

Patientenaufklärung: der Aufklärungsvorgang

  • Wofür Den untersuchungsspezifischen Aufklärungs- und Anamnesebogen samt digitaler Unterschrift und automatischer Ablage in der Patientenakte.
  • Wer löst aus Ihr RIS: Der Untersuchungscode entscheidet, welcher Bogen versendet wird. Ohne RIS-Anbindung läuft die Aufklärung auch stand-alone.
Rechtsrahmen

Die Rechtsgrundlagen - und was sie für Sie bedeuten

Stand: September 2026. Die Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung; bei konkreten Projekten prüfen wir den aktuellen Stand gemeinsam mit Ihrem Haus.

§ 630e BGB Aufklärungspflichten des Behandelnden

Die Aufklärung muss mündlich durch den Behandelnden oder eine entsprechend befähigte Person erfolgen; ergänzend kann auf Unterlagen in Textform Bezug genommen werden. Der Patient erhält eine Abschrift der Unterlagen, die er unterzeichnet hat.

Was das für Sie bedeutet

Der digitale Bogen ersetzt das Gespräch nicht - er bereitet es vor, strukturiert es und dokumentiert es. Die Abschrift bekommt der Patient automatisch als PDF, ohne Kopierer am Empfang.

§ 630f BGB Dokumentation der Behandlung

Einwilligungen und Aufklärungen sind in der Patientenakte zu dokumentieren. Die Akte ist in der Regel zehn Jahre aufzubewahren; nachträgliche Änderungen müssen erkennbar bleiben.

Was das für Sie bedeutet

Der unterschriebene Bogen geht als PDF mit Zeitstempel automatisch in den richtigen Akteneintrag - auffindbar bei Rückfragen, ohne Papierordner und ohne Scan-Stapel.

DSGVO Art. 9 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Gesundheitsdaten stehen unter besonderem Schutz. Verarbeitung, Übertragung und Speicherort brauchen eine tragfähige Rechtsgrundlage und angemessene technische Schutzmaßnahmen.

Was das für Sie bedeutet

Der Zugang läuft über individuelle, verschlüsselte Links; die Verarbeitung erfolgt in einer DSGVO-konform ausgelegten Cloud mit Serverstandort Deutschland. Auftragsverarbeitung und Löschfristen werden vertraglich geregelt.

eIDAS · VO (EU) Nr. 910/2014 Elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste

Der europäische Rahmen unterscheidet einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen. Welche Stufe erforderlich ist, hängt von der Formanforderung des jeweiligen Dokuments ab.

Was das für Sie bedeutet

Die Unterschrift wird digital erfasst und mit Zeitstempel dokumentiert. Welche Signaturstufe Ihr Haus für welches Dokument vorsieht, legen wir vor der Einrichtung gemeinsam fest.

Anbindung

Offene Schnittstellen statt Insellösung

Technisch bindet sich die Plattform über etablierte medizinische Standardschnittstellen an - an Ihr RIS ebenso wie an ein Praxisverwaltungssystem.

01

HL7

ADT für Stammdaten, ORM für den Untersuchungsauftrag - und MDM für das fertige Dokument auf dem Rückweg in die Akte.

02

GDT

Für lokal installierte Praxissysteme greift statt HL7 die klassische GDT-Schnittstelle. Derselbe Ablauf, anderer Kanal.

03

FHIR & REST-API

Moderne Anbindung für Systeme, die FHIR-Ressourcen oder REST sprechen - in beide Richtungen, auch für das signierte PDF.

04

Herstellerübergreifend

Die Plattform arbeitet mit offenen, etablierten Standards und lässt sich grundsätzlich an jedes RIS oder PVS anbinden - auch an Systeme, die nicht von uns stammen.

FAQ

Häufige Fragen zur digitalen Patientenaufklärung

Kurz beantwortet - was Praxisleitung, Radiologie und IT am häufigsten fragen.

Was ist digitale Patientenaufklärung?

Digitale Patientenaufklärung bedeutet, dass Patientinnen und Patienten den Aufklärungs- und Anamnesebogen zur anstehenden Untersuchung digital erhalten, ihn am eigenen Smartphone ausfüllen und elektronisch unterschreiben. Der fertige Bogen wird als PDF mit Zeitstempel in die Patientenakte übernommen. Das ärztliche Aufklärungsgespräch ersetzt das nicht - es bereitet es vor und dokumentiert es.

Ist die digitale Patientenaufklärung ein eigenes Produkt oder Teil von RadioWeb?

Sie gehört zum Funktionskatalog der Portal-Plattform RadioWeb und ist dort den vier Portalmodulen - Patientenportal, Zuweiserportal, Upload2PACS und Insights - zeitlich vorgelagert. Der Unterschied zu einer reinen Portalfunktion: Die Aufklärung wird aus dem RIS getriggert, der Untersuchungscode entscheidet, welcher Bogen versendet wird. Wo keine RIS-Anbindung besteht oder gewünscht ist, läuft sie auch stand-alone.

Können wir unsere eigenen Aufklärungsbögen weiter nutzen?

Ja. Die Plattform funktioniert mit beiden Varianten: Sie nutzen Ihre eigenen Aufklärungsbögen und Formulare weiter, oder Sie binden lizenzierte Aufklärungsbögen samt deren Aktualisierungsdienst ein. Auch eine Mischung ist möglich - etwa lizenzierte Bögen für die Standarduntersuchungen und eigene Vorlagen für hauseigene Zusatzformulare.

Unterschreiben Patienten zu Hause oder in der Praxis?

Beides, je nachdem was dem Patienten lieber ist. Nach der Terminbuchung erhält er einen individuellen, verschlüsselten Link per SMS oder E-Mail und füllt die Dokumente zu Hause am eigenen Smartphone aus - ohne App-Installation. Wer das nicht möchte, erledigt denselben Vorgang im Wartezimmer per QR-Code am praxiseigenen Tablet.

Landet der unterschriebene Bogen automatisch im RIS?

Ja. Der ausgefüllte Bogen wird in ein PDF mit digitalem Zeitstempel konvertiert und per HL7-MDM-Nachricht oder über eine FHIR-/REST-API zurück an das RIS gesendet. Dort wird er ohne manuelles Zutun des Personals im jeweiligen Eintrag der elektronischen Patientenakte abgelegt und steht für Gespräch und Befundung bereit.

In welchen Sprachen stehen die Bögen zur Verfügung?

Die Inhalte können in Leichter Sprache und in übersetzter Form ausgespielt werden. Welche Sprachen konkret zur Verfügung stehen, hängt davon ab, ob Sie eigene Vorlagen nutzen oder lizenzierte Bögen einbinden - den Sprachumfang klären wir anhand Ihres Bogensatzes, bevor eingerichtet wird.

Ersetzt die digitale Aufklärung das Aufklärungsgespräch?

Nein. § 630e BGB verlangt eine mündliche Aufklärung durch den Behandelnden oder eine entsprechend befähigte Person; ergänzend kann auf Unterlagen in Textform Bezug genommen werden. Der digitale Bogen ist diese Unterlage: Er bereitet das Gespräch vor, macht die Anamnese vollständig und dokumentiert beides. Geführt wird das Gespräch weiterhin ärztlich.

Funktioniert das auch mit unserem bestehenden RIS eines anderen Herstellers?

Grundsätzlich ja. Die Anbindung erfolgt über etablierte medizinische Standardschnittstellen - HL7, FHIR, GDT und REST-APIs - und ist herstellerübergreifend ausgelegt. Welche davon in Ihrer Umgebung greift und welcher Aufwand entsteht, klären wir anhand Ihrer Systemliste im Vorfeld.

Fachlich geprüft: Projektingenieur Portale / Integration Stand: 2026-09 Quellen: § 630e BGB, § 630f BGB, DSGVO, eIDAS, HL7, FHIR, GDT

Normen (DIN, StrlSchG/StrlSchV, MDR, IHE) ändern sich - bei konkreten Projekten prüfen wir den aktuellen Stand. Bei Fragen erreichen Sie uns direkt - telefonisch oder per E-Mail.

Nächster Schritt

Welcher Bogen gehört zu welchem Untersuchungscode?

Schicken Sie uns Ihre Aufklärungsbögen und die Untersuchungscodes aus Ihrem RIS - wir sagen Ihnen, was sich davon automatisch zuordnen lässt. Unverbindlich.

+49 3586 390 500 mail@easequence.de