Die Aufklärung muss mündlich durch den Behandelnden oder eine entsprechend befähigte Person erfolgen; ergänzend kann auf Unterlagen in Textform Bezug genommen werden. Der Patient erhält eine Abschrift der Unterlagen, die er unterzeichnet hat.
Der digitale Bogen ersetzt das Gespräch nicht - er bereitet es vor, strukturiert es und dokumentiert es. Die Abschrift bekommt der Patient automatisch als PDF, ohne Kopierer am Empfang.